
ab Mittwoch, den 1. Juli 2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Ba-Wü. Damit verbunden wurden auch die Unterverordnungen aktualisiert und teilweise zusammengefasst.
Was sich für die Vereine ändert:
Statt bisher 10 Personen dürfen sich nun Gruppen bis zu 20 Personen treffen.
Das gilt sowohl für Laufgruppen draußen, als auch für Sportvereine in den Sportstätten, aber auch für Vereinstreffen in den Vereinsräumen.
Es sollten möglichst feste Gruppen sein, die sich, wo immer möglich, an den immer noch geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern halten müssen.
Die Personenzahl kann aufgrund der räumlichen Kapazitäten auch weniger als 20 betragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Beim Sport gelten
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